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Die Türkische Gemeinde in Deutschland sowie zahlreiche weitere Migrantenorganisationen fordern die neue Bundesregierung auf, die bisherige Migrationspolitik in mehreren Punkten zu überdenken. Zentrale Anliegen sind die Anerkennung der doppelten Staatsbürgerschaft sowie ein konsequentes Vorgehen gegen Rassismus. Über die Forderungen sprachen wir mit Ayşe Demir, der stellvertretenden Vorsitzenden der Türkischen Gemeinde Deutschlands.

Frau Demir, mit welchem migrationspolitischen Thema beschäftigt sich die Türkische Gemeinde (TGD) derzeit am intensivsten?

Seit der unfreiwilligen Selbstenttarnung des Nationalsozialistischen Untergrundes (NSU) vor zwei Jahren ist Rassismus das bestimmende Thema unserer Arbeit (vgl. Ausgaben 7/13, 1/12, 10/11). Damals waren wir weniger über die Aufdeckung der rassistisch motivierten Verbrechen an sich schockiert als über die überraschten Reaktionen der Politiker sowie einer breiten Öffentlichkeit. Diese standen sinnbildlich dafür, dass es an Bewusstsein für die Gewalt, die von Rassismus ausgeht, fehlt. Die Bekämpfung von und Sensibilisierung für Rassismus – sowohl auf individueller als auch auf struktureller und institutioneller Ebene – ist uns deshalb ein zentrales Anliegen. Dabei beziehen wir den in der Mitte der Gesellschaft verankerten Alltagsrassismus explizit mit ein, der spätestens seit Thilo Sarrazins und Heinz Buschkowskys Buchveröffentlichungen dokumentiert ist. Auch hier ist nicht angemessen von politischer Seite reagiert worden. Bezeichnenderweise hat im Frühjahr der UN-Antirassismus-Ausschuss nicht Sarrazin, sondern die Bundesregierung dafür gerügt, ihre Bürger nicht ausreichend vor seinen rassistischen Thesen zu schützen (vgl. Ausgabe 5/13). Da wird klar: Wir haben ein Problem und das heißt Rassismus.

Wo müsste die Politik beim Thema Rassismus Ihrer Meinung nach ansetzen?

Es wäre ein wichtiges Signal, zunächst einmal öffentlich anzuerkennen, dass wir in unserer Gesellschaft ein Rassismus-Problem haben. Dies müssten Politiker übernehmen, die in der Öffentlichkeit stehen und damit eine gesellschaftliche Vorbildfunktion haben. Positiv ist, dass mittlerweile mehr über Rassismus gesprochen wird. Ich hoffe zudem, dass sich im Zuge der Debatte um eine interkulturelle Öffnung der Gesellschaft einiges bewegen wird. Auch der NSU-Untersuchungsausschuss hat gute Arbeit geleistet, auch wenn er das Problem des institutionellen Rassismus weitgehend ausgespart hat. Wir müssen jetzt nur sehen, dass die Empfehlungen des Ausschusses von der neuen Regierung umgesetzt werden. In diesem Zusammenhang halten wir die Ernennung eines Bundesbeauftragten gegen Rassismus für ebenso notwendig wie die Einrichtung einer unabhängigen Beschwerdestelle für Betroffene rassistischer Übergriffe und polizeilichen Fehlverhaltens wie dem „Racial Profiling“ (vgl. Ausgabe 9/12). Auch die Medien müssen die Macht ihrer Berichterstattung bei Themen rund um Migration kritisch reflektieren und klischeehafte Darstellungen vermeiden. Und nicht zuletzt brauchen wir mehr Anerkennung und Teilhabe von Menschen mit Migrationsgeschichte auf allen gesellschaftlichen Ebenen.

SPD und CDU/CSU streiten in den Koalitionsverhandlungen zurzeit über die doppelte Staatsbürgerschaft. Die SPD hatte sich vor den Wahlen ausdrücklich für die Mehrstaatigkeit ausgesprochen (vgl. Ausgabe 2/13) und stößt nun auf den Widerstand von CDU/CSU, die das in ihrem Wahlprogramm aufgenommen hatten (vgl. Ausgabe 6/13). Die TGD fordert in einer Presseerklärung eine „Ent-Ideologisierung“ der Debatte. Was meinen Sie damit?

Schon jetzt hat mehr als die Hälfte aller Bürger mit Migrationshintergrund in Deutschland die doppelte Staatsbürgerschaft: Kinder aus binationalen Ehen mit einem deutschen Elternteil, EU-Bürger, Iraner, Syrer und weitere Drittstaatsangehörige. Warum kann dieses Recht nicht auch allen anderen zustehen? Auf einer Berliner Wahlveranstaltung war von Seiten der CDU einmal die Rede von möglichen „Loyalitätsproblemen“ bei der Mehrstaatigkeit. Dabei sehen wir doch bei Millionen Mehrstaatlern, dass ein Mensch in der heutigen Gesellschaft mehrere Identitäten und Heimaten haben kann.

Aus der CDU/CSU-Fraktion kam die Idee einer „ruhenden“ Staatsbürgerschaft, nach der einem Bürger nur in dem Land volle staatsbürgerliche Rechte zustehen, in dem er sich dauerhaft aufhält. Der Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration (SVR) hat hingegen einen sogenannten „Generationenschnitt“ vorgeschlagen. Demnach soll in Deutschland geborenen Nachkommen von Zugewanderten automatisch die doppelte Staatsbürgerschaft ausgestellt werden, die dritte Generation nur auf Antrag der Eltern eine doppelte Staatsangehörigkeit erhalten und in der vierten Generation soll diese nicht mehr erteilt werden. Wie stehen Sie zu diesen Ideen?

Die Vorschläge sind nichts Halbes und nichts Ganzes. Der SVR-Vorschlag würde nichts daran ändern, dass weiterhin ein Franzose, der als EU-Bürger drei Monate in Kreuzberg lebt, auf kommunaler Ebene wählen kann, während ein türkischer Opa, der schon fünfzig Jahre im selben Bezirk lebt, nicht mitbestimmen darf. Diese Praxis ist diskriminierend. Uns ist nicht klar, welche Lösung der SVR für die erste Einwanderergeneration und diejenigen vorsieht, die in frühen Lebensjahren nach Deutschland gekommen sind. Die generelle doppelte Staatsbürgerschaft könnte diese Probleme lösen. Sie würde den Bürgern mit Migrationshintergrund Anerkennung signalisieren und Partizipation ermöglichen.

Das Gespräch mit der stellvertretenden Bundesvorsitzende der Türkischen Gemeinde in Deutschland, Ayşe Demir, wurde von Janne Grote geführt. Das Interview wurde auf dem Online-Portal zur Migrationsgesellschaft – Migration & Bevölkerung – am 14. November 2013 veröffenlicht.

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